Wir beantworten Ihre Fragen - Endruhn-Kehr Immobilien GmbH Grenzach-Wyhlen

Mietpreisbremse Grenzach-Wyhlen

Ja, in Grenzach-Wyhlen gilt die Mietpreisbremse.

Nachbarorte, in denen ebenfalls die Mietpreisbremse gilt

  • Bad Säckingen
  • Lörrach
  • Rheinfelden (Baden)
  • Steinen
  • Weil am Rhein

Was ist die Mietpreisbremse?

Seit November 2015 gilt auch in Baden-Württemberg die Mietpreisbremse. Nun sind in diesem Bundesland 68 Städte und Gemeinden davon betroffen. Das Ziel der Bundesregierung war, dass bei den Neuvermietungen die Vermieter die neue Miethöhe nicht mehr hemmungslos nach oben treiben können.

Jetzt darf die neue Miete nur noch höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Ob das Ziel erreicht wurde, darüber sind sich selbst Experten nicht einig. Denn viele Vermieter haben bei Bekanntwerden des neuen Gesetzes einfach auf Verdacht im Voraus die Miete bis zum maximal mögliche erhöht…

Was ist, wenn der Mietspiegel fehlt?

In Grenzach-Wyhlen gibt es leider keinen qualifizierten Mietspiegel, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen. Daher herrscht bei Vermietern eine große Unsicherheit über die möglichen Erlöse, die sie bei einer Neuvermietung erzielen können. Behelfsweise können dann in der Regel drei Vergleichsmieten herangezogen werden. Die Wohnungen dafür sollten sich in der Nachbarschaft befinden und in Bezug auf Lage, Baujahr und Häusergröße nicht wesentlich unterscheiden.

Kappungsgrenze in Grenzach-Wyhlen

Die Kappungsgrenze gilt bei den bestehenden Mietverträgen. Diese wurde von 20% auf 15% innerhalb von drei Jahren reduziert. Das bedeutet, dass Wohnungsmieten nicht willkürlich erhöht werden können. Auch in Grenzach-Wyhlen gilt die Kappungsgrenze für bestehende Mietverträge.